Magnesiumchlorid wird als Badezusatz, als Lebensmittelzusatzstoff E511 und als Arzneimittel angeboten. Wir deklarieren unser Zechsteiner Magnesium als Lebensmittelzusatzstoff. Daraus folgt: Sie dürfen das Produkt essen, aber nicht als Arzneimittel einnehmen. Sie erkennen die Kennzeichnung als Lebensmittelzusatzstoff auf der Verpackung. Dort steht: Lebensmittel, E511. Sie finden viele weitere Informationen auf unseren […]
Monatliche Archive: Oktober 2023
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