Magnesiumchlorid wird als Badezusatz, als Lebensmittelzusatzstoff E511 und als Arzneimittel angeboten. Wir deklarieren unser Zechsteiner Magnesium als Lebensmittelzusatzstoff. Daraus folgt: Sie dürfen das Produkt essen, aber nicht als Arzneimittel einnehmen.
Sie erkennen die Kennzeichnung als Lebensmittelzusatzstoff auf der Verpackung. Dort steht: Lebensmittel, E511.
Sie finden viele weitere Informationen auf unseren Webseiten:
http://www.zechsteiner-magnesium.de