Zechsteiner Magnesium Kennzeichnung

Magnesiumchlorid wird als Badezusatz, als Lebensmittelzusatzstoff E511 und als Arzneimittel angeboten. Wir deklarieren unser Zechsteiner Magnesium als Lebensmittelzusatzstoff. Daraus folgt: Sie dürfen das Produkt essen, aber nicht als Arzneimittel einnehmen.

Sie erkennen die Kennzeichnung als Lebensmittelzusatzstoff auf der Verpackung. Dort steht: Lebensmittel, E511.

Sie finden viele weitere Informationen auf unseren Webseiten:

http://www.zechsteiner-magnesium.de

http://www.magnesium-entdecken.de

http://www.purux-magnesium.de